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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall bei Selbstständigen FA (Regelung in Bayern) | 4 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441385 | ||
Datum | 20.11.2007 13:42 MSG-Nr: [ 441385 ] | 5386 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Stefan Armbruster Zu welchen Tageszeiten besteht der Anspruch? Wenn Du glaubhaft darlegen kannst, zum Beispiel als selbständiger Fremdenführer, dass Du die Veranstaltung "Poing bei Nacht" anbietest und zu dieser Zeit ein Eisnatz war klar. Wenn Du regelmäßig jeden Tag bis 20 Uhr arbeitest, würde ich auch den Anspruch für diese Zeiten geltend machen. Der Pizzeria- oder Kneipeninhaber wird andere Zeiten haben. zu 2) Geschrieben von Stefan Armbruster Ich habe zwei verschiedene Ansätze gefunden Die sind nichtverschieden. Die Regeln zwei Sachverhalte. Einmal die maximale Höhe und einmal wie die individuelle Höhe glaubhaft gemacht werden muss. Kannst Du mehr glaubhaft machen, als die maximale Höhe nutzt es Dir nix. Zu 3) Unterschiedlich. Der eine reicht jeden Einsatz ein, der andere nur größere. Gruß Sven | ||||
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