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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441389 | ||
| Datum | 20.11.2007 13:58 MSG-Nr: [ 441389 ] | 168524 x gelesen | ||
Jetzt weiß ich wieder, warum ich in unserem beschaulichen Örtchen wohnen bleibe...da gönnt der eine dem anderen noch was... Aber okay: Vorweg, wenn du den ganzen Thread gelesen hast, weißt du, dass ich die "Ruhig-Blut-Anfahrt-mit-vernünftig-park-Variante" bevorzuge, aber ich bin genauso ein Fan der kurzen Dienstwege. Und gegebenenfalls begründet der zuständige Herr Beamte das dann meinetwegen mit §35 StVO. Kann er das gegenüber seinem Vorgesetzten (der im Normalfall auch kein Unmensch ist) nicht verantworten, hat er bereits zuvor einen Fehler gemacht und naja, dann muss ich eben 15? fürs falsch parken blechen. Wie gesagt, kurze Dienstwege funktionieren oft, aber nicht immer. MfG Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | ||||
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