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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerdienstausfall bei Selbstständigen FA (Regelung in Bayern)4 Beiträge
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.441390
Datum20.11.2007 14:01      MSG-Nr: [ 441390 ]4957 x gelesen
Infos:
  • 20.11.07 Vollzugsbekanntmachung
  • 20.11.07 Bayerisches Feuerwehrgesetz mit Ausführungsverordnung

  • Geschrieben von Stefan ArmbrusterWie wird es in anderen Wehren in der Praxis gehandhabt?
    Es gibt bei uns selbstständige die nicht abrechenen, müssen sie selbst wissen. Andere stellen jede Stunde in Rechnung, und das ist auch i.O.

    Geschrieben von Stefan ArmbrusterWird Verdienstausfall nur bei größeren Einsätzen geltend gemacht, oder grundsätzlich bei allen Einsätzen?
    Logischerweise bei allen.


    MkG.
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm




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