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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall bei Selbstständigen FA (Regelung in Bayern) | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 441390 | ||
Datum | 20.11.2007 14:01 MSG-Nr: [ 441390 ] | 4957 x gelesen | ||
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Geschrieben von Stefan Armbruster Wie wird es in anderen Wehren in der Praxis gehandhabt? Es gibt bei uns selbstständige die nicht abrechenen, müssen sie selbst wissen. Andere stellen jede Stunde in Rechnung, und das ist auch i.O. Geschrieben von Stefan Armbruster Wird Verdienstausfall nur bei größeren Einsätzen geltend gemacht, oder grundsätzlich bei allen Einsätzen? Logischerweise bei allen. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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