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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verdienstausfall bei Selbstständigen FA (Regelung in Bayern) | 4 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8A., Poing / By | 441394 | ||
Datum | 20.11.2007 14:25 MSG-Nr: [ 441394 ] | 5113 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann "Poing bei Nacht"ROTFL, ohne über meinen Wohnort herziehen zu wollen, aber diese Veranstaltung wäre wohl ziemlich kurz... Geschrieben von Sven Tönnemann Die sind nichtverschieden. Die Regeln zwei Sachverhalte. Einmal die maximale Höhe und einmal wie die individuelle Höhe glaubhaft gemacht werden muss. Kannst Du mehr glaubhaft machen, als die maximale Höhe nutzt es Dir nix.Danke, das beantwortet meine Frage. D.h. wenn ich laut letzten Steuerbescheid einen Betrag X als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" habe, teile ich das durch die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr (ca. 240), dann durch 8 Stunden und habe so den Stundensatz für den Verdienstausfall, falls er BAT1a nicht übersteigt. Da fällt mir was auf: Angestellte bekommen Ihr Gehalt beim Einsatz vom Arbeitgeber weiterbezahlt, ohne eine Obergrenze. Der Arbeitgeber kann sich die Kosten dann von der Kommune erstatten lassen, auch ohne Obergrenze. konstruiertes Beispiel: Nehmen wir nun einen FA "Peter", der in leitender Position angestellt ist, angenommenes (Brutto)-Jahresgehalt 70k?. Dagegen den FA "Paul", der selbstständig ist, und damit ebenfalls 70k? brutto verdient. Beide haben einen Einsatz, der 4 Stunden dauert. Für "Peter" kein Problem, er kriegt sein Gehalt weiter bezahlt, der Arbeitgeber holt sich bei der Gemeinde (70000?/240/8*4 = ~145?), für Paul kommt dagegen die BAT1a Höchstgrenze zum Tragen, d.h. er kann nur 24,07?/h * 4 = 96,28? (lt. BAT1a Stunden-Tabelle) als Ausfall geltend machen, auf 50? bleibt er sitzen. Gruss, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | ||||
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