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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | ausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen?????????? | 23 Beiträge | ||
| Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 441403 | ||
| Datum | 20.11.2007 14:56 MSG-Nr: [ 441403 ] | 15645 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wer heute schon einen 70%igen Hörschaden auf einem Ohr aufweist, wird im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören. Daher bist du vermutlich auch gegen die Einstellung von Personen die eine Sehhilfe benötigen? Denn wenn diese jetzt schon schlecht sehen, werden sie im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören. Ich wüsste nicht, weshalb man es mit einem Hörschaden nicht genauso handhaben können sollte, wie mit mangelnder Sehkraft: Mindestanforderungen, die ohne Hilfsmittel erreicht werden müssen Mindestanforderungen die mit Hilfsmittel erreicht werden müssen. Sollte das bei einer Hörschwäche ein größeres Problem darstellen, als bei einer Sehschwäche? Wenn ja, warum? Manuel | ||||
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