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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441411 | ||
| Datum | 20.11.2007 15:22 MSG-Nr: [ 441411 ] | 168474 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Anders: Die Kommune hat ein Staffelfahrzeug an die Einsatzstelle zu bringen. Dessen Ankunft dort ist dringend geboten. Nun fahren aber nicht 6, sondern 10 Leute aufgrund des Alarms zum Gerätehaus. Ist nun die Ankunft der letzten 4 am Gerätehaus auch dringend geboten? Kann durchaus sein, wenn unter ihnen z.B. ein noch fehlender Maschinist ist. Geschrieben von Sebastian Krupp Da kann man schon differenzieren. Das sehe ich anders. Siehe dazu auch die Antwort von Sven. Dem ist nichts hinzuzufügen. Gruß Peter | ||||
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