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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themaausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen??????????23 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW441414
Datum20.11.2007 15:30      MSG-Nr: [ 441414 ]15596 x gelesen

Geschrieben von Manuel SchmidtDaher bist du vermutlich auch gegen die Einstellung von Personen die eine Sehhilfe benötigen?
Denn wenn diese jetzt schon schlecht sehen, werden sie im fortlaufenden Alter bestimmt noch schlechter hören.


Nein! Da bin ich falsch verstanden worden! Wer die gesetzten Mindestleistungen erbringt, der kann natürlich nicht ohne einen realen Grund mit einer Negativprognose für die Zukunft belegt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass der 70%ige Hörschaden da schon deutlich über den Werten der Mindestleistungen liegt.

Natürlich würde ich als Arbeitgeber auch darauf achten, dass ich möglichst eine Bestenauslese mache und da kann der Brillenträger (auch mit noch ausreichender Sehleistung) ins Hintertreffen geraten.

so long

Jürgen


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