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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | ausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen?????????? | 23 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 441414 | ||
| Datum | 20.11.2007 15:30 MSG-Nr: [ 441414 ] | 15596 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Daher bist du vermutlich auch gegen die Einstellung von Personen die eine Sehhilfe benötigen? Nein! Da bin ich falsch verstanden worden! Wer die gesetzten Mindestleistungen erbringt, der kann natürlich nicht ohne einen realen Grund mit einer Negativprognose für die Zukunft belegt werden. Ich bin davon ausgegangen, dass der 70%ige Hörschaden da schon deutlich über den Werten der Mindestleistungen liegt. Natürlich würde ich als Arbeitgeber auch darauf achten, dass ich möglichst eine Bestenauslese mache und da kann der Brillenträger (auch mit noch ausreichender Sehleistung) ins Hintertreffen geraten. so long Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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