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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 441429 | ||
| Datum | 20.11.2007 16:25 MSG-Nr: [ 441429 ] | 168542 x gelesen | ||
Hallo Christoph, Geschrieben von Christoph Reber Kann er das überhaupt? Ich kenne zwar nur das rheinland-pfälzische "Feuerwehrgesetz", aber sicherlich haben sich auch in den anderen Bundesländern die ehrenamtlichen / freiwilligen Kräfte zum Feuerwehrdienst verpflichten lassen. Eben dadurch haben wir auch Pflichten auferlegt bekommen, die wir nicht durch unsere freiwillige Tätigkeit verletzten dürfen. Ob es mit Bedacht auf die Personalstärke und Motivation der Kräfte sinnvoll diese Pflichtverletzungen zu ahnden, kann nicht global entschieden werden. Geschrieben von Christoph Reber Haben wir bei uns ne "tolle" Vereinbahrung: Eine "tolle" Vereinbarung! Das ist eher ein Freibrief für grundsätzliches Verstoßen gegen die StVO. Wenn man auf Grund der Inanspruchnahme von Sonderrechten "geblitzt wird", gibt es erst keinen Gebührenbescheid oder dieser wird nach Information durch die Feuerwehrführung zurück genommen. Wieso werden eigentlich bei euch erst Gebühren erhoben? Gruß Christian | ||||
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