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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 441433 | ||
| Datum | 20.11.2007 16:48 MSG-Nr: [ 441433 ] | 168445 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Düsing Eben dadurch haben wir auch Pflichten auferlegt bekommen, die wir nicht durch unsere freiwillige Tätigkeit verletzten dürfen schon, aber wenns den §35 schon gibt warum dann auch nicht anwenden, bzw. verbieten lassen?? Geschrieben von Christian Düsing Eine "tolle" Vereinbarung! Das ist eher ein Freibrief für grundsätzliches Verstoßen gegen die StVO Deswegen die Anführungszeichen! Hatte aber letztens ein Gespräch mit einem Polizisten und selbst die Polizei hat nix dagegen dass man die Sonderrechte in Anspruch nimmt! Geschrieben von Christian Düsing erst keinen Gebührenbescheid oder dieser wird nach Information durch die Feuerwehrführung zurück genommen. man bekommt den Busgeldbescheid, leitet diesen über den Kommandanten an die Stadt und die macht den rest (wobei ich nicht genau weiß was sie macht! also bei polizei anrufen,schreiben,...) | ||||
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