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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 441434 | ||
| Datum | 20.11.2007 16:49 MSG-Nr: [ 441434 ] | 168772 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Bössel Das halte ich persönlich für überflüssig, da zumindest hier in Nds. die Rechtsprechung dahingeht, dass man praktisch bei der Fahrt mit Privat-PKW zum GH keine Sonderrechte hat. Wie0 nicht wie es in Niedersachsen so aussieht, ich kenn diese Ansicht eher vom OLG Frankfurt. Ansonsten ist die ständige Rechtsprechung anderer Ansicht und sagt Sonderrechte im PKW ja. Geschrieben von Sven Bössel Ich persönlich frage mich gerade immer wieder, wie signalisiert man einem anderen Verkehrsteilnehmer die gerade erfolgende Inanspruchnahme seiner Sonderrechte mit Privat-PKW Da dies nicht erforderlich ist: gar nicht. Geschrieben von Sven Bössel Mal drüber nachgedacht, was passieren kann, wenn der Richter fragt: Warum sind Sie so schnell gefahren? Antwort: Feuerwehreinsatz blabla ..... Richter: Achso, also ganz bewusst, mit Absicht ..... Versteh ich nicht. Worauf willst Du hinaus? Was für ein Richter? Geschrieben von Sven Bössel Allerdings kann er im Rahmen seiner Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht seinen FA gegenüber, selbst ohne Dienstanweisung, tätig werden, indem er für unbelehrbare Heizkisten mal Einsatzverbot erteilt, z.B. den FME einzieht oder ähnliches. So einfach geht das nicht. Zumindest in NRW wäre das eine Disziplinarmaßnahme die nicht aus dem Katalog der LVO stammt und damit vermutlich nicht rechtmäßig. Gruß Sven | ||||
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