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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 441459 | ||
| Datum | 20.11.2007 17:58 MSG-Nr: [ 441459 ] | 168570 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Schmid Geschrieben von Sebastian Krupp Warum? Wenn ihr nicht früh genug an der E-Stelle seit und es kann jemand nicht gerettet werden, wollt ihr dann sagen "wenn wir zum Fw-Haus hätten rasen und bei rot über die Ampel fahren dürfen, wäre das nicht passiert"? Wenn es so ist, ist das halt Schicksal oder es hat etwas in der Planung vorher nicht gestimmt. Es kann doch nicht sein, das wir unsere Aufgaben nur erfüllen können, wenn wir vorher die bestehenden Gesetze massiv übertreten und uns oder andere dabei vielleicht sogar noch gefährden oder schlimmeres. Denkt mal darüber nach, was ihr eurer Feuerwehr antut, wenn ihr auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus jemand verletzt oder sogar tötet. Oder ist das bei euch im Ort auch so, daß, wenn die Sirene ertönjt, die Alten und die Kinder ins Haus flüchten, denn jetzt kommen die bekloppten von der Feuerwehr? Heinrich | ||||
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