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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441460 | ||
| Datum | 20.11.2007 18:06 MSG-Nr: [ 441460 ] | 168285 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Bössel Nur mit Einsatzfahrzeug und Sosi auf Alarmfahrt ist es mir schittegal, wenn ich geblitzt werde. Mit Privatauto auf dem Weg zum Einsatz ist es eben nicht egal, denn dann zahlt man Verwarn- oder Bussgeld oder ist im Extremfall sogar den FS los. Wie kommst du darauf? Anhörungsbogen ausfüllen, Sachverhalt darstellen unter Berufung auf §35 StVO, Bestätigung der Feuerwehr über die Teilnahme am Einsatz dazu und in 99% der Fälle ist die Sache erledigt, falls die Voraussetzungen des §35 erfüllt waren. Beim restlichen Prozent sollte es für jeden RA ein Klacks sein, das abzubiegen. Ein Problem wird es erst dann, wenn man so schnell dran war, dass ein Richter den Absatz 8 des §35 als nicht mehr beachtet sieht. Das wird aber bei einer mäßigen Überschreitung (ich Rede hier von max. 20 km/h) kaum der Fall sein. Wer meint, er müsste bei erlaubten 50 mit 100 durch die Stadt rasen und könnte sich auf §35 berufen, ist selbst schuld und soll meinetwegen auch bezahlen. Gruß Peter | ||||
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