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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441462 | ||
| Datum | 20.11.2007 18:15 MSG-Nr: [ 441462 ] | 168222 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich Brinkmann Es kann doch nicht sein, das wir unsere Aufgaben nur erfüllen können, wenn wir vorher die bestehenden Gesetze massiv übertreten und uns oder andere dabei vielleicht sogar noch gefährden oder schlimmeres. Sorry, aber anscheinend hast du §35 StVO nicht mal gelesen. Denn genau das von dir beschriebene Verhalten deckt er NICHT ab. Beachte bitte besonders den Absatz 8. Komisch, dass alle beim Wort Sonderrecht gleich an rasende Heißdüsen denken. Für mich bedeutet er auch, dass man im Halteverbot parken kann, wenn am GH schon alles zugeparkt ist. Und so ne Parkplatzsuche kann in Städten schon mal einige Minuten dauern. In diesem Zusammenhang kann die Inanspruchnahme wesentlich mehr Zeit bringen, als durch rasen. Gruß Peter | ||||
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