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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 441473 | ||
| Datum | 20.11.2007 18:54 MSG-Nr: [ 441473 ] | 168603 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Keller Unabhängig davon, ob einen die "formal" zustehenden Sonderrechte im Privat-Pkw nach vorne bringen, kann kein Wehrleiter (in einem Bundesland das Pro-Sonderrechte für Privat-Pkw ist) dies per Dienstanweisung "verbieten." Indirekt - doch. Auf Grund der Dienstanweisung und der unterschriebenen Belehrung wird es im Fall der Fälle (Bußgeldbescheid kommt ins Haus) so sein, daß Du schlicht von Deinem Dienstherren keine Bestätigung bekommst, daß die Inanspruchnahme von Sonderrechten für Dich in diesem Fall erforderlich war. Somit hast Du ein Problem, Dich über §35 Abs. 1 StVO da rauszukämpfen. Ach ja. Unsere Brüder und Schwestern vom THW haben die selbe Regelung schon seit Jahren in einer Rundverfügung. Wo also ist das Problem? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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