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Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWohnsitznahmeregelung BF Köln5 Beiträge
AutorThom8as 8L., Köln / NRW441966
Datum22.11.2007 14:17      MSG-Nr: [ 441966 ]4533 x gelesen

Hallo aus Köln,

als Angehöriger der BF Köln ist mir eine Residenzpflicht nicht bekannt. Zumindest nicht was den mittleren DIenst angeht. Wie es im g.D. oder im h.D. aussieht bin ich unwissend.
Für weitere und genauere Informationen steht Dir unsere Personalverwaltung im Amt zur Verfügung. Die Telefonnummer kannst Du der städtischen HP entnehmen.


Gruß
Thomas



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