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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 442063 | ||
Datum | 22.11.2007 22:03 MSG-Nr: [ 442063 ] | 19268 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Büttner wenn ich das richtig gelesen habe, hat die Stadt Mainz Überstunden angeordnet, Nein, das liest Du m.E. falsch. Überstunden beziehen sich auf das Überschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn die auf 54 h gesetzt wird, sind das daher nicht automatisch 6 zu bezahlende Überstunden zur 48 h-Woche! Aber da sieht man wieder, welche Unklarheiten allenorts herrschen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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