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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 442097 | ||
Datum | 23.11.2007 00:41 MSG-Nr: [ 442097 ] | 19207 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Überstunden beziehen sich auf das Überschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn die auf 54 h gesetzt wird, sind das daher nicht automatisch 6 zu bezahlende Überstunden zur 48 h-Woche! Vermutlich klagen genau deshalb die betreffenden Kollegen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Interessante Auffassung, ich hab in noch keiner EU-RL was zum "finanziellen Ausgleich" gefunden... Aber doch zum "Opting Out". Das ist doch nichts anderes, auch wenn man wohl gehofft hatte, die Feuerwehrleute würden das umsonst unterschreiben... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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