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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 442106 | ||
Datum | 23.11.2007 08:19 MSG-Nr: [ 442106 ] | 19251 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Überstunden beziehen sich auf das Überschreiten der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt in Europa 48h in der Woche. Warum sollten sonst alle Städte Opt-Out Verträge abschließen. Gibt es kein Opt-Out ist die Wochenarbeitszeit 48h. Zitat aus der Zeitung: Daher könne sie nach der Arbeitszeitverordnung auch Sieben-Tages-Dienstschichten mit mehr als 48 Stunden anordnen, bis genügend Nachwuchskräfte ausgebildet seien, so dass eine Einhaltung der Höchstarbeitszeiten möglich sei, erklärte die Stadt. Und in diesem Artikel steht eindeutig anordnen. Vielleicht steht die Stadt Mainz in ihrem Informationsstand noch da, wo die meisten BF´s 2005 standen. Gruß Sven | ||||
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