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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Lohne / Niedersachsen | 442125 | ||
Datum | 23.11.2007 09:20 MSG-Nr: [ 442125 ] | 19243 x gelesen | ||
Hallo es haben doch schon etliche Gerichte in D festgestellt das die 48H Regelung für die Feuerwehren rechtsgültig ist. Es haben auch schon Gerichte festgestellt das eine über die 48 H hinausgehende Arbeitszeit in Freizeit oder Geldwert, zu vergüten ist (auch Rückwirkend). Warum sollten Mainzer Gerichte jetzt etwas anderes entscheiden? Eine über 48H hinausgehende Arbeitszeit verstößt gegen geltendes Recht und das nicht erst seit heute, hier hätte schon man schon lange Personal rekrutieren können. Es sind mehrere Modelle denkbar Vieleicht sind die Mainzer Kollegen ja bereit freiwillige Mehrarbeit gegen Bezahlung zu leisten, oder sie sammeln die Überstunden auf einem Arbeitszeitkonto, oder, oder, oder, bis genügend Personal da ist um den 48h Dienst zu realisieren. Über dies Thema, denke ich, werden wir uns noch lange die Köpfe heißreden. Gruß T.Mönnich Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen! | ||||
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