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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Hans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz | 442139 | ||
Datum | 23.11.2007 10:32 MSG-Nr: [ 442139 ] | 19151 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Mönnich es haben doch schon etliche Gerichte in D festgestellt das die 48H Regelung für die Feuerwehren rechtsgültig ist. Es haben auch schon Gerichte festgestellt das eine über die 48 H hinausgehende Arbeitszeit in Freizeit oder Geldwert, zu vergüten ist (auch Rückwirkend). ..das ist wohl richtig, aber leider nur Bundeslandspezifisch (siehe Minden usw.) . Da Mainz bekannterweise in RLP liegt, meint die Stadtverwaltung Mainz wohl, sich dem nicht beugen zu müssen. Auch mein Arbeitgeber in RLP hat am 12.12.07 eine Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgericht in Mainz zum gleichen Thema. Wird wohl, denke ich mal richtungsweisend , zumindest für die hauptamtlichen Kollegen in RLP sein. Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...??? Olli | ||||
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