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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWeiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen47 Beiträge
AutorHans8 Ol8ive8r K8., Worms / Rheinland-Pfalz442139
Datum23.11.2007 10:32      MSG-Nr: [ 442139 ]19151 x gelesen

Geschrieben von Thomas Mönniches haben doch schon etliche Gerichte in D festgestellt das die 48H Regelung für die Feuerwehren rechtsgültig ist. Es haben auch schon Gerichte festgestellt das eine über die 48 H hinausgehende Arbeitszeit in Freizeit oder Geldwert, zu vergüten ist (auch Rückwirkend).

..das ist wohl richtig, aber leider nur Bundeslandspezifisch (siehe Minden usw.) . Da Mainz bekannterweise in RLP liegt, meint die Stadtverwaltung Mainz wohl, sich dem nicht beugen zu müssen. Auch mein Arbeitgeber in RLP hat am 12.12.07 eine Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgericht in Mainz zum gleichen Thema. Wird wohl, denke ich mal richtungsweisend , zumindest für die hauptamtlichen Kollegen in RLP sein.


Gruß aus der ältesten Stadt Deutschlands, na ja, wir streiten mit Trier darum ...???
Olli

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