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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Herford / NRW | 442237 | ||
Datum | 23.11.2007 19:55 MSG-Nr: [ 442237 ] | 19161 x gelesen | ||
Hallo, wenn dem so wäre, dann hätte ja niemand in Deutschland sich Gedanken über Opt-Out etc. machen müssen. Oder kein Gericht hätte den Feuerwehrbeamten die geklagt haben Recht gegeben. Also scheint die EU-Richtlinie ja gegenüber der AZVO ein gewisses Übergewicht zu haben. Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Sven Büttner Ich denke ich sehe das ähnlich wie die meisten Richter das bis jetzt auch getan haben. Und da wurden Urteile gesprochen die auch Zeiträume weit vor 2006 betreffen. ( Trotz damals gültigen AZVO´s). Gruß Sven | ||||
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