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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWeiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen47 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen442242
Datum23.11.2007 20:22      MSG-Nr: [ 442242 ]18929 x gelesen

Geschrieben von Hans Oliver Kehrman kann im Einvernehmen mit seinem obersten Dienstherren auch Vereinbarungen treffen

Nein. Genau DAS kann man als Beamter zu Fragen wie der Arbeitszeit eigentlich eben NICHT. Und genau an diesem Punkt wird ja gerade so heftig gestritten, ob es Opt-Out im Beamtenrecht überhaupt geben kann.


Gruß

A.

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