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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 442242 | ||
Datum | 23.11.2007 20:22 MSG-Nr: [ 442242 ] | 18929 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans Oliver Kehr man kann im Einvernehmen mit seinem obersten Dienstherren auch Vereinbarungen treffen Nein. Genau DAS kann man als Beamter zu Fragen wie der Arbeitszeit eigentlich eben NICHT. Und genau an diesem Punkt wird ja gerade so heftig gestritten, ob es Opt-Out im Beamtenrecht überhaupt geben kann. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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