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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Helmlampe Ex Schutz | 4 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 442385 | ||
| Datum | 24.11.2007 21:26 MSG-Nr: [ 442385 ] | 4383 x gelesen | ||
| Themengruppe: | ||||
Du darfst benutzen was Du willst solange Deine Wehrführung / Kleiderkammer nichts dagegen haben. 1.) Exschutz für Lampen wird überbewertet. Er bringt nämlich eigentlich nichts ohne das komplette Konzept: Atemschutz wegen der sonstigen Eigenschaften der Gase, Ex-geschütztes Funkgerät für den AS-Trupp gemäß FwDV 7, ausgeräumte Hosentaschen (kein Mobiltelefon, kein Feuerzeug), geeignete elektrostatisch ableitfähige Kleidung. 2.) Auch aus den Fahrzeugnormen sind die Ex-geschützten Handlampen weitgehend herausgeflogen, erforderlich ist meines Wissens nurnoch eine pro Fahrzeug 3.) Wie oft habt ihr Einsätze mit Explosionsgefährdung durch zündfähige Gase oder Stäube? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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