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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Weiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen | 47 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 T.8, Köln / NRW | 442556 | ||
Datum | 25.11.2007 17:57 MSG-Nr: [ 442556 ] | 19209 x gelesen | ||
Ich halte die Klage für interessant. Interessant ist insbesondere die genaue Klagebegründung. Auf welche Anspruchsgrunlage gestützt möchten die Kläger hier ihre "Überstunden" - so es überhaupt welche sind - vergütet haben? Nach meinem Wissensstand müssen angeordnete Überstunden in jedem Fall durch Freizeitausgleich vergütet werden, wenn dies nicht möglich ist, in Geld. im Übrigen: Selbstverständlich steht die EU RL über der AZO Feu... - Der Zensur zum Opfer gefallen - | ||||
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