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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaWeiterer Rechtsstreit wg. 48h-Regelung: Mainzer Feuerwehrleute klagen47 Beiträge
AutorJoac8him8 T.8, Köln / NRW442556
Datum25.11.2007 17:57      MSG-Nr: [ 442556 ]19209 x gelesen

Ich halte die Klage für interessant.

Interessant ist insbesondere die genaue Klagebegründung. Auf welche Anspruchsgrunlage gestützt möchten die Kläger hier ihre "Überstunden" - so es überhaupt welche sind - vergütet haben?

Nach meinem Wissensstand müssen angeordnete Überstunden in jedem Fall durch Freizeitausgleich vergütet werden, wenn dies nicht möglich ist, in Geld.


im Übrigen:
Selbstverständlich steht die EU RL über der AZO Feu...


- Der Zensur zum Opfer gefallen -

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