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Thema | Pressemeldung des ISM RLP zur Novellierung der FwVO RLP | 41 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 442817 | ||
Datum | 26.11.2007 18:22 MSG-Nr: [ 442817 ] | 12528 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bastian Müller Es ist nun mal Fakt das es so festgelegt wurde und diese Beschafft wurden Zumindest wurde fast überall HuPF1-Jacken beschafft. Ob mittlerweile auch die letzte TSA-Wehr in RLP Überjacken hat ist mir nicht bekannt, wetten würde ich darauf nicht wollen. Aber danach nabe ich nicht gefragt. Gibt es ein Szenario wo kein Atemschutzgerät und auch kein SChutz des Gesichtes z.B. durch eine Atemschutzmaske notwendig ist, der Schutz einer HuPF3-Jacke gegen eine Stichflamme aber nicht ausreicht? Geschrieben von Bastian Müller Wie gesagt die HUPF 3 Jacken sind beim Brandeinsatz nicht zulässig! (Verlust des Versicherungsschutzes für Jedermann) Oha! Naja, immerhin hat das dann den Vorteil, dass ich im Sommer nicht mehr so lange mit einer Schaufel oder einer Brandpatsche bewaffnet über den die brennende Wiese laufen werde. Manuel | ||||
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