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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | achtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig? | 155 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 443105 | ||
Datum | 28.11.2007 01:37 MSG-Nr: [ 443105 ] | 216593 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus Perschl Das bringt aber auch gewisse Probleme mit sich. Z.B. LF 20 und HLF haben bei uns den selben Funkrufnamen 40/1. LF 20 ohne THL. Das HLF mit technischer Beladung. Der Rufnahme gilt in By für 4 Fahrzeuge: LF16, LF16/12, LF20/16, HLF20/16. Beim LF8 und LF8/6 10/6 wird komischerweise unterschieden, ob mit Rett. Satz, oder ohne (wobei die Änderung vor 15 Jahren an vielen vorbei gegangen ist). Im RD wird leider nur 4 Stellig gefunkt, d.h., wenn ich mich bei einer anderen Lst. melde, so kann der Disponent an Hand meiner Rufnummer nicht erkennen, um welches Fahrzeug(RTW,KTW,NEF) es sich handelt. Bei Kreisverbandseigenen und K Schutzfahrzeugen erkennt man es aber (z.B. xx = Landkr. xx = Fahrzeugart xx = Nummerierung). MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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