Rubrik | Kommunikationstechnik |
zurück
|
Thema | achtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig? | 155 Beiträge |
Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 443130 |
Datum | 28.11.2007 09:37 MSG-Nr: [ 443130 ] | 216268 x gelesen |
Infos: | 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin
|
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
Geschrieben von Ulrich CimolinoVersuch einfach mal, Dich mit dem System in Niedersachsen oder Bayern zu unterhalten - oder in NRW...
Jetzt basteln viele schlaue Menschen mit alle ihren eigenen Vorstellungen an einem Funkrufnamensystem im Digitalfunk (und immer noch wird der technische (codierte) FRN mit dem gesprochenen (taktischen) verwechselt). Und wieder werden die gleichen Fehler gemacht.
Ihabe beide Systeme nicht zu verantworten. Meine Aussage war zu Florians Text:
statt dem 2 83 1 nur den 12-31
Find ich ganz praktisch.
Die KTW haben die 5X, das NEF die 2X.
Auch im NRW-System kann man an der dritten Stelle erkennen, ob es ein RTW, KTW oder NEF ist. Eben 2-83-1 bzw im Saarland 12-31. Stimmt doch, oder?
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|