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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz443146
Datum28.11.2007 10:37      MSG-Nr: [ 443146 ]216021 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Moin,

    Geschrieben von Lars Tiedemannso z.B. "Florian Rotenburg 75-16"
    Org.-Kennwort Florian Rotenburg
    Standort: 75
    Fhzg.-Kennung: 16

    So und jetzt frage ich mich, wen und was ich als Pfälzer mit Rotenburg 75-16 an der Strippe habe... Nach dem alten rheinland-pfälzischen Funkrufnamenkatalog funke ich mit irgendeinem FuKw der aus dem Bereich Rotenburg kommt. Aber wahrscheinlich ist das das Oereler TLF...
    Und dass soll dann nicht verwirren?


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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