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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen443149
Datum28.11.2007 10:54      MSG-Nr: [ 443149 ]216356 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Johannes Krause
    Ein Beispiel: In BS auf der BF-Südwache fahren zwei HLF 20/16 im Löschzug. DAs erste hat den FRN FL BS 20-21 und das zweite FL BS 20-22.
    Geschrieben von Lars Tiedemann
    Und wenn es doch mehrfach vorhanden ist, werden aus "11-16-1" und "11-16-2" einfach die "11-16" und "11-17" und fertig.
    Und wo ist da der Unterschied...?!

    Geschrieben von Johannes Krause
    Das ist so leider nicht ganz richtig.
    Woher willst Du das wissen?! Das von mir genannte Beispiel gibt´s ganz real nebenan...

    Geschrieben von Johannes Krause
    Niedersachsen unterschiedet nicht zwischen beispielsweise TSF, TSF-W, LF10,.... Tanklöschfahrzeuge bekommen eine XX-1X, Löschfahrzeuge eine XX-2X und so weiter.
    Und somit wird dann doch bei der taktischen Fhzg.-Kennung unterschieden....., daß dabei TSF(-W) und LF zusammengefaßt werden ist dann ja wieder was anderes...


    Gruß
    Lars

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