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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg443152
Datum28.11.2007 11:03      MSG-Nr: [ 443152 ]216278 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Lars TiedemannUnd wo ist da der Unterschied...?!

    Der Unterschied zwischen dem Niedersächsischen Funkrufnamenwürfelspiel und den "bundeseinheitlichen" System ist, daß im bundeseinheitlichen System hinter der selben 2. TKZ immer der selbe Fahrzeugtyp steckt. Sprich alles was 45 ist ist ein LF 16-TS, alles was 47 ist ein TSF, alles was 48 ist ein TSF-W,...

    Und was ich auch vollkommen überflüssig finde ist die Codierung des Ortsnamens in Zahlen (Standortkennung). Einen Ortsnamen kann sich jeder merken. Aber ich konnte mir im Rettungsdienst wo das hier im Kreis auch so gehandhabt wird nie die Nummern der OVs merken. Die Ortsnamen der Feuerwehr hingegen habe ich im Kopf.


    Geschrieben von Lars TiedemannUnd somit wird dann doch bei der taktischen Fhzg.-Kennung unterschieden....., daß dabei TSF(-W) und LF zusammengefaßt werden ist dann ja wieder was anderes...

    Das ist doch der Unsinn. Auf einer 2. TKZ muß immer der selbe Fahrzeugtyp sein. s.o. Jedes LF 16-TS muß 45 sein und alles was 45 ist muß ein LF 16-TS sein.
    Nur wenn diese Eieindeutigkeit besteht ist ein Funkrufnamensystem sinnvoll.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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