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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen443168
Datum28.11.2007 11:34      MSG-Nr: [ 443168 ]215904 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Christian Fischer
    Aber ist jedes LF 10/6oder 8/6 oder 8 auch zwingend immer ein XX-20?
    Wenn sich diejenigen, die die Funkrufnummern vergeben, dran halten, dann ja.

    Geschrieben von Christian Fischer
    Auch wenn zwei Fahrzeuge der selben Art am selben Standort sind?
    Auch wenn ich mir dieses System nicht ausgedacht habe, dann vermute ich mal nicht. Wie schon geschrieben:
    Geschrieben von Lars Tiedemann
    Die 1 oder 10 für die Anzahl des gleichen Fahrzeugtyps läßt man (wie im Thread von einigen angesprochen) weg, weil vielerorts ein Fahrzeug nur einmal vorkommt.
    Und wenn es doch mehrfach vorhanden ist, werden aus "11-16-1" und "11-16-2" einfach die "11-16" und "11-17" und fertig.


    Und Christian B. zeigt, daß in einer ganz anderen Ecke von Nds. genauso (ähnlich) funktioniert...
    Geschrieben von Christian Bergmann
    Schwierig wird es bei zwei gleichen Fahrzeug am Standort. Früher war es so, dass ein erstes LF die xx/20 hatte. Hätten wir neben unserem LF 16/12 dann noch einen LF 10/6 wären das einmal der Florian Bentheim 17/20 und 17/21. Kann so erst mal keiner was mit anfangen. Aktuell wären das dann der Florian Bentheim 17/20 (LF 16/12) und der 17/24 (LF 10/6). Also es ist in Niedersachsen schon möglich.


    Gruß
    Lars

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