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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Auslegung des Begriffs 'Bedeutende Sachwerte' im Rahmen des 38 StVO | 8 Beiträge | ||
Autor | Heik8o K8., Bonn / NRW | 443230 | ||
Datum | 28.11.2007 14:13 MSG-Nr: [ 443230 ] | 6312 x gelesen | ||
Lieber Christian, dein genanntes Urteil hatte ich auch soeben gelesen, es ist nur leider so, dass es hier in diesem Fall nicht greift, da es sich in einem anderen Zusammenhang befindet. Allein zu erkennen durch die genannten Paragraphen und ferner durch die Entstehung/Grund des Urteils. Altern ist ein hochinteressanter Vorgang: Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. Ephraim Kishon | ||||
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