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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAuslegung des Begriffs 'Bedeutende Sachwerte' im Rahmen des 38 StVO8 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen443232
Datum28.11.2007 14:14      MSG-Nr: [ 443232 ]6169 x gelesen

Moin,

also ist ja eigentlich so gut wie jeder Sachwert der petientiell bedroht ist ein bedeutender? Mal abgesehen vielleicht von einem isoliert auf weiter Flur stehenden Mülleimer?

Ich hätte jetzt erwartet dass diese Auslegung eher fallweise und im Hinblick auf die tatsächliche, nicht monetäre Bedeutung eines Wertes für die jeweilige Person getroffen wird, also zum beispiel in Bezug auf die Notwendigkeit zurm Broterwerb, den gewöhnlichen aufenthalt von Menschen, die kurzfristige Ersetzbarkeit usw.

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers oder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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