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RubrikKommunikationstechnik zurück
Themaachtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig?155 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg443239
Datum28.11.2007 14:47      MSG-Nr: [ 443239 ]215604 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Funkmeldeordnung ILS Schwerin

  • Geschrieben von Christian BergmannMal so eine Frage: Wie sieht es denn aus, wenn zum Beispiel ein GW-Mess in der Ortswehr, aber auch in dem GSG-Zug eines Landkreises eingebunden ist? Ändert sich dann der Funkrufname von zum Beispiel Florian Musterstadt xx/1 in Florian Musterkreis 1/xx wenn das Fahrzeug als Teil des GSG-Zuges unterwegs ist?

    Ich vermute mal, dass die im Raster bleiben und nicht ändern, oder?



    Richtig vermutet. Rufname bleibt Rufname. Keine Verkünstlichkeiten. Es bleibt ja das selbe Fahrzeug.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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