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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Größe eines Alarmparkplatzes | 3 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 443240 | ||
Datum | 28.11.2007 14:51 MSG-Nr: [ 443240 ] | 3983 x gelesen | ||
Hi Markus, vielen Dank. Aber aus der GUV 50.05 bzw. GUV-I 8554 geht dies nicht hervor. Dort sind die Abmessungen für einen Stellplatz beschrieben, jedoch nicht die Breite der Einfahrt für den Alarmparkplatz. Zumindest nicht explizit. Es ist die Rede von einer Einbahnstrategie. Für mich wäre interessant, wie breit diese Einfahrt sein muss, wenn eine Einbahnstrategie nicht funktioniert. Viele Grüße Falk | ||||
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