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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen' | 29 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 443401 | ||
Datum | 29.11.2007 10:42 MSG-Nr: [ 443401 ] | 8794 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Axel Rauch 50m weiter knallt es. Im Streit um die Schuld verweist der Falschfahrer auf den Feuerwehrkameraden, der ja tatenlos da stand und er daher angenommen hätte, das die Einbahnstraßenregelung schon aufgehoben wäre. Solange die Schilder noch stehen imho gar kein Problem.... Wenn ich bei einer ausgeschalteten Ampel über eine Kreuzung bretter, obwohl da ein "Vorfahrt achten"-Schild steht und das damit begründe, dass die Ampel aus war, bin ich auch der Depp.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | ||||
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