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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwechslungsgefahr bei 'Verkehrslenkungsmaßnahmen'29 Beiträge
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern443401
Datum29.11.2007 10:42      MSG-Nr: [ 443401 ]8794 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Axel Rauch50m weiter knallt es. Im Streit um die Schuld verweist der Falschfahrer auf den Feuerwehrkameraden, der ja tatenlos da stand und er daher angenommen hätte, das die Einbahnstraßenregelung schon aufgehoben wäre.

Solange die Schilder noch stehen imho gar kein Problem.... Wenn ich bei einer ausgeschalteten Ampel über eine Kreuzung bretter, obwohl da ein "Vorfahrt achten"-Schild steht und das damit begründe, dass die Ampel aus war, bin ich auch der Depp....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


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