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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Anforderungen an eine Werkfeuerwehr | 17 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 443495 | ||
Datum | 29.11.2007 17:43 MSG-Nr: [ 443495 ] | 11938 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von N. Polka ob es allgemeine Anforderungen gibt& z. B. festgesetzte Hilfsfristen das folgende kann ich jetzt nur aus der Erfahrung und aus den Richtlinien für mein Bundesland (Hessen) mitteilen: - Hilfsfristen: Allgemein 5 min nach Alarm an der Einsatzstelle. Dies ergibt sich aus der Musterindustriebaurichtlinie. z.B. "Werkfeuerwehr im Sinne dieser Richtlinie ist eine nach Landesrecht anerkannte Werkfeuerwehr, die jederzeit in spätestens 5 Minuten nach ihrer Alarmierung die Einsatzstelle erreicht; Einsatzstelle ist die Stelle des Industriebaus, von der aus vor Ort erste Brandbekämpfungsmaßnahmen vorgetragen werden." Hinzu kommen die Forderungen der Sachversicherer. Alternativ können auch andere Regelungen greifen welche eine kürzere Hilfsfrist verlangen (siehe z.B. Flughafen) - allgemeine Anforderungen: Auch hier ist in der Musterindustriebaurichtlinie eine Aussage zu finden. Hier geht es um so genannte Sicherheitskategorien bei Gebäuden. z.B. ""Sicherheitskategorie K 3.3: Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte mit automatischer Brandmeldeanlage in Industriebauten mit Werkfeuerwehr mit mindestens 2 Staffeln" Ansonsten legt beim "Formalgang" Anerkennung zur Werkfeuerwehr der RP den jeweiligen Personalbedarf und Ausrüstung fest. Jedoch sind die Anforderungen der Sachversicherer meist noch etwas höher. Ich hoffe weiter geholfen zu haben. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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