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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | achtstellige Funkrufnamen wirklich notwendig? | 155 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land) | 443535 | ||
Datum | 29.11.2007 19:35 MSG-Nr: [ 443535 ] | 213432 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin ich habe mich an dieser deiner Auflistung orientiert: http://www.feuerwehr-weblog.de/wp-content/uploads/2006/12/7-5_funkrufnamen.pdf Und da sehe ich, wenn man von ganz besonders abstrusen Regelungen (Berlin, Hamburg, Niedersachsen) generell absieht, dass nur ein einziges Bundesland für den ELW 1 *nicht* die 11 verwendet! Ähnlich deutlich sieht es bei ELW 2 und (sofern überhaupt im Katalog vorhanden) ELW 3 aus, genau 7 Bundesländer haben die Reihe 11-12-13, weitere 3 kennen halt keinen ELW 3. Ähnlich deutlich sieht die Lage beim LF 16/12 (44), LF 16-TS (45) und TSF (47) aus. Bei NAW und NEF durchbrichst du selbst die "Groß folgt auf klein"-Reihenfolge deines Konzepts, ein NEF ist sowohl räumlich als auch personell und afaik beladungstechnisch "kleiner" als ein NAW - wieso also die 82 für das NEF, und die 81 für den NAW? Vielleicht doch, weil es einfach fast ausnahmslos überall jetzt schon so ist? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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