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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg443536
Datum29.11.2007 19:36      MSG-Nr: [ 443536 ]9909 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • hallo,

    BaWü: Mitgliedschaft in der Aktiven Abteilung ab 18 Jahre

    Ausrücken nach abgeschlossener Grundausbildung (ergibt sich aus der UVV)

    Wenn also jemand die Grundausbildung vor dem 18. Geburtstag absolviert hat kann er theoretisch an seinen 18. Geburtstag mit ausrücken.


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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