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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 443544 | ||
Datum | 29.11.2007 19:50 MSG-Nr: [ 443544 ] | 9819 x gelesen | ||
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Da steht: Zitat:" Jugendfeuerwehrleute im Einsatz (Deutschland) [Bearbeiten] Von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar innerhalb eines Landkreises unterscheiden sich die Regelungen, wie Jugendliche an Einsätzen der Feuerwehr teilnehmen können (oder dürfen). Beispielsweise nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz können Jugendliche mit Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb der Gefahrenzone (Beispielsweise als Funker) an Einsätzen teilnehmen. Die Regelungen unterliegen der jeweiligen Feuerwehr, so gibt es Wehren, die ein Ausrücken der Jugendlichen gänzlich bis zum 18. Lebensjahr untersagen, andere hingegen erlauben dies ausdrücklich und statten ihre Jugendlichen sogar mit tragbaren Funkalarmempfängern (sog. Melder) aus." Also: Unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Also wie von Jürgen geschrieben in BW ab 18. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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