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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern | 443553 | ||
Datum | 29.11.2007 20:09 MSG-Nr: [ 443553 ] | 9907 x gelesen | ||
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Stimmt so nicht zwangsläufig. 2 alternative Gegenbeispiele: Ausbildung zum Polizeibeamten: Ausbildungsbeginn mit 16 Jahren. Im Rahmen dieser Ausbildung wird auch aktiv der BOS-Funkverkehr geübt. Das geschieht auch mal unter 18 Jahren... Ausbildung zum Krankenpfleger/in: Geht auch unter 18 Jahren. Trotzdem sind diese Leute auch an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Würde einfach einmal darüber nachdenken. Dennoch dem ganzen blabla zum trotz. Auch ein Jugendlicher kann ab 14 Jahren theoretisch rechtlich belangt werden, wenn er "Dienstgeheimnisse" aus dem BOS-Funkverkehr ausplaudert. Inwieweit es allerdings praktische Relevanz hat stelle ich einfach einmal wieder in Frage. Wir haben in unseren Reihen allerdings nur Jugendliche ab 14 Jahren. Kann nur Rettungsdienst und Feuerwehrfunk miteinander vergleichen. Und was die "interessanten" Sachen angeht ist Feuerwehrfunk doch definitiv Kindergarten. Also sollte man 3 Gänge runterschalten, sich deswegen nicht aufbrezeln und Besonnenheit walten lassen. Sonst müsste man eigentlich den Mitgliedern der Jugengruppe Ohrenstöpsel schenken. Denn es könnte passieren, dass jemand mal aus Versehen funkt. " Florian Gurkendorf von Florian Misthaufen 44/1 kommen !" "Hier Florian Gurkendorf, kommen." "Florian Misthaufen 44/1 über Funk zu erreichen, Übung an den Dorfweihern, kommen" " Florian Gurkendorf hat verstanden, Ende." Der enorme Schaden für die innere Sicherheit unseres Landes und die Psyche aller Betroffenen wäre sicherlich exorbitant. | ||||
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