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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt443559
Datum29.11.2007 20:29      MSG-Nr: [ 443559 ]9834 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Im Zweifel ist dein Wehrleiter oder ähnliches da der richtige Ansprechpartner. Tippen würde ich auf Brandschutzgesetz für BW, UVV und/oder Dienstanweisung.


    Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de

    "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de)

    Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?!

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