1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallihallo,
also das mit der IndBauRL hast Du mißverstanden:
das ist eine Richtlinie in Rahmen der BAU-Vorschriften der Länder (teilweise als "eigene" technische Baubestimmung eingeführt, teilweise gilt auch die Muster-IndBauRL)
Diese RL regelt NICHTS im Hinblick auf Hilfsfristen, Ausbildung, Ausrüstung o. ä. sondern gibt nur eine Definition, wann eine betriebliche Feuerwehr als WERKfeuerwehr in Sinne dieser Richtlinie anerkannt wird.
Der Hintergrund ist der, das bei der Einteilung der Bauvorhaben in die genanntern Sicherheitskategorien unterschieden wird, ob eine WF vorhanden ist oder nicht.
Dies hat dann Einfluss auf die zu treffenden Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (Bauweise, Feuerwiderstand, Brandabschnittsgrößen, Entrauchung etc.) und Maßnahmen wie Branderkennung oder stationäre und halbstationäre Löschanlagen.
Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !
Grüße
Andreas
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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser
Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)
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