alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio443564
Datum29.11.2007 20:44      MSG-Nr: [ 443564 ]9745 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Dominik Geißlerjetzt noch eine Frage wo steht das genau also in welcher Verordnung?
    Da es ja von Bundesland bzw. Landkreis unterschiedlich ist


    Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, § 10, Abs. 1 Nr. 1


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.082


    Mindestausrückalter ab wann darf man mit? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt