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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 443566 | ||
Datum | 29.11.2007 20:51 MSG-Nr: [ 443566 ] | 9843 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, der Regeleinsatz in der Feuerwehr ist zumindest in BW eindeutig geregelt, d.h nach abgeschlossener Grundausbildung und Vollendung des 18 Lebensjahres. Da immer wieder die Gerüchte und Halbwahrheiten vom Einsatz von 14 und 16 Jahren der JFw-ler, bis, vor oder außerhalb des "Gefahrenbereiches" (wo immer der auch beginnt und endet!) bei uns umgingen, habe ich ein bischen geforscht und tatsächlich im § 32 Abs 2 des FwG BW folgendes gefunden: Daraus kann man durchaus ableiten, dass "zufällig" an der Einsatzstelle befindliche JfW-ler ab 16 Jahren, die die Bedingungen erfüllen, rechtlich gedeckt von einer Führungskraft eingesetzt werden dürfen. Das heißt natürlich nicht unbedingt das Sie mit eigenem FME alamiert und mit Einsatzfahrzeugen "zufällig" an die Einsatzstelle gebracht werden. Nun dürft ihr mich schlagen... Gruß vom See Jürgen | ||||
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