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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg443570
Datum29.11.2007 21:02      MSG-Nr: [ 443570 ]9736 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Guten Abend

    Geschrieben von Jürgen Graf

    Jede über 16 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Lösch- und Rettungsdienste zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem technischen Leiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wir

    Ob aber eine verantwortlich handelte Person, die den Einsatz gem. § 32 Abs 2 FwG anordnen kann, einen "zufällig" an der E-Stelle vorbeikommenden JF-Angehörigen auf Grund eines solch windigen § einsetzt ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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