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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 443575 | ||
Datum | 29.11.2007 21:23 MSG-Nr: [ 443575 ] | 9815 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Alexander Ho Denn um aktiv am und rein theoretisch auch passiv am BOS Funkverkehr teilnehmen zu dürfen mußt du eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und das geht erst ab 18. Steht das irgendwo festgeschrieben, dass die "Niederschrift über die förmliche Verpflichtung" man erst ab 18 Jahre unterschreiben kann. Oder können diese Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 1.4.4 u. Anlage 1, für minderjährige FW-Angehörige deren Erziehungsberechtige unterschreiben ? Kenne da unterschiedliche Aussagen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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