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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg443575
Datum29.11.2007 21:23      MSG-Nr: [ 443575 ]9815 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Guten Abend

    Geschrieben von Alexander Ho

    Denn um aktiv am und rein theoretisch auch passiv am BOS Funkverkehr teilnehmen zu dürfen mußt du eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben und das geht erst ab 18.

    Steht das irgendwo festgeschrieben, dass die "Niederschrift über die förmliche Verpflichtung" man erst ab 18 Jahre unterschreiben kann. Oder können diese Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 1.4.4 u. Anlage 1, für minderjährige FW-Angehörige deren Erziehungsberechtige unterschreiben ?
    Kenne da unterschiedliche Aussagen.

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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