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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg443577
Datum29.11.2007 21:33      MSG-Nr: [ 443577 ]9749 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Guten Abend

    Geschrieben von Dominik Geißler

    Da es ja von Bundesland bzw. Landkreis unterschiedlich ist

    Ich bezweifle dass in BaWü Landkreise eigene Verordnungen etc. zur Einsatztätigkeit von JF-Angehörigen erlassen haben sollten; auf welcher Basis ?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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