Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Anforderungen an eine Werkfeuerwehr | 17 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 M.8, Bad Ems / RLP | 443583 |
Datum | 29.11.2007 22:20 MSG-Nr: [ 443583 ] | 11176 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Brandmeldeanlage
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Vorbeugender Brandschutz
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Vorbeugender Brandschutz
Hallihallo,
die IndBauRL IST Landesbaurecht, da sie in fast allen Bundesländern als technische Baubestimmung eingeführt wurde.
Ausnahme:
Hessen und Thüringen, die auf die Musterrichtlinie (M IndBauRL) der ARGEBAU verweisen
sowie
Berlin, Saarland und Schleswig-Holstein, die die IndBauRL nicht eingeführt haben, aber je nach BV und/oder Genehmigungsbehörde nach M IndBauRL bewerten.
Die Sache mit der WF ist anders herum:
Willst Du ein BV der entsprechenden Größe, z.B. ein erdgeschossiges Gebäude mit einer Brandabschnittsfläche von 7500 m² (SK 3.4) bauen, kannst Du das nur tun, wenn Du eine BMA vorsiehst, die tragenden und aussteifenden Bauteile in F30 ausgebildet sind und eine WF mit mind. 3 Staffeln vorhanden ist.
Hast Du keine WF, kannst Du selbstverständlich trotzdem bauen, aber mit anderen Vorgaben im VB (kleinere Brandabschnitte oder höherer Feuerwiderstand) oder sogar größer, durch die Installation einer automatischen Feuerlöschanlage (SK 4 bei F30 bis 10000 m²).
Die WF ist in der IndBauRL keine zwingende Vorgabe, kann Dir aber bei der "Ausgestaltung" Deines BV nützlich sein, um andere Maßnahmen des VB zu reduzieren.
Nicht auf das Hindernis schauen - sondern darüber !
Grüße
Andreas
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Wir sind keine Rheinländer, keine Westerwälder und auch keine Hessen - Wir sind Eeemser
Wer mit meiner, ausschließlich privaten Meinung nicht zurecht kommt, den lade ich gern zum ebenfalls privaten "Schlagabtausch" ein - Bitte die Gewichtsklassen beachten :-)
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