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Feuerwehrdienstvorschrift
Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMindestausrückalter ab wann darf man mit?21 Beiträge
AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern443589
Datum29.11.2007 22:47      MSG-Nr: [ 443589 ]9814 x gelesen
Infos:
  • 29.11.07 Einsatztätigkeit BaWü

  • Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Steht das irgendwo festgeschrieben, dass die "Niederschrift über die förmliche Verpflichtung" man erst ab 18 Jahre unterschreiben kann. Oder können diese Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 1.4.4 u. Anlage 1, für minderjährige FW-Angehörige deren Erziehungsberechtige unterschreiben ?


    Eigentlich dürftens nach StGB erst über 21-jährige unterschreiben, weil die dann wirklich voll strafmündig sind. Und die förmliche Verpflichtung beinhaltet ja nur $$ des StGB. Ich würds für meine Töchter nicht unterschreiben.

    Und was dann lieber Verpflichtender - wenn wirklich ein nach dem Jungendstrafrecht zu Verurteilender - Sch.... baut.

    Grüße

    Bernadette



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