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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mindestausrückalter ab wann darf man mit? | 21 Beiträge | ||
Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 443589 | ||
Datum | 29.11.2007 22:47 MSG-Nr: [ 443589 ] | 9814 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Bernhard Deimann--- Steht das irgendwo festgeschrieben, dass die "Niederschrift über die förmliche Verpflichtung" man erst ab 18 Jahre unterschreiben kann. Oder können diese Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 1.4.4 u. Anlage 1, für minderjährige FW-Angehörige deren Erziehungsberechtige unterschreiben ? Eigentlich dürftens nach StGB erst über 21-jährige unterschreiben, weil die dann wirklich voll strafmündig sind. Und die förmliche Verpflichtung beinhaltet ja nur $$ des StGB. Ich würds für meine Töchter nicht unterschreiben. Und was dann lieber Verpflichtender - wenn wirklich ein nach dem Jungendstrafrecht zu Verurteilender - Sch.... baut. Grüße Bernadette | ||||
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